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   BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvR 1951/95   

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https://dejure.org/2000,21837
BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvR 1951/95 (https://dejure.org/2000,21837)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.2000 - 2 BvR 1951/95 (https://dejure.org/2000,21837)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 2000 - 2 BvR 1951/95 (https://dejure.org/2000,21837)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 26.11.1996 - C-68/95

    T. Port / Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvR 1951/95
    Der allein geltend gemachte Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG scheidet schon deshalb aus, weil die Beschwerdeführerin ihr Rechtsschutzziel in zumutbarer Weise auf dem vom Bundesfinanzhof aufgezeigten Weg über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Zollbescheide ohne Sicherheitsleistung (vgl. die stattgebende Entscheidung des Bundesfinanzhofs in BFHE 179, 501) und nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. November 1996 (Rs. C-68/95 - T. Port GmbH & Co. KG/Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung -, Slg. 1996, I-6065) auf europäischer Ebene hätte verfolgen können.
  • BFH, 22.08.1995 - VII B 153/95

    Zu den Voraussetzungen für den Erlaß einer das Ergebnis der Hauptsache

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvR 1951/95
    Die Beschwerdeführerin, eine Importeurin von Obst, wendet sich gegen einen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFHE 178, 15), mit dem mehrere Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen mit dem Ziel einer Senkung des maßgeblichen Zollsatzes für eine bestimmte Menge einzuführender Drittlandsbananen aus Ecuador mit der Begründung abgelehnt wurden, einem solchen Rechtsschutzbegehren könne selbst in einem Hauptsacheverfahren nicht entsprochen werden; der Bundesfinanzhof verwies die Beschwerdeführerin auf die Möglichkeit, Drittlandsbananen zum vorgesehenen Zollsatz einzuführen und mit Blick auf die dann zu erlassenden Abgabenbescheide Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
  • BFH, 09.01.1996 - VII B 225/95

    Bananenmarktordnug

    Auszug aus BVerfG, 15.11.2000 - 2 BvR 1951/95
    Der allein geltend gemachte Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG scheidet schon deshalb aus, weil die Beschwerdeführerin ihr Rechtsschutzziel in zumutbarer Weise auf dem vom Bundesfinanzhof aufgezeigten Weg über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Zollbescheide ohne Sicherheitsleistung (vgl. die stattgebende Entscheidung des Bundesfinanzhofs in BFHE 179, 501) und nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. November 1996 (Rs. C-68/95 - T. Port GmbH & Co. KG/Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung -, Slg. 1996, I-6065) auf europäischer Ebene hätte verfolgen können.
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